Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich
Franziska Elsaesser arbeitet in den Bereichen Training, Coaching und
Kommunikation, führt Einzelcoachings sowie Weiterbildungen und offene
Veranstaltungen durch und erbringt sonstige Leistungen nach gesonderter,
individueller Vereinbarung. Alle Leistungen werden gemäß dieser AGBs erbracht.
Die nachfolgenden Bedingungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen Franziska
Elsaesser und ihren Kunden Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Anders lautende Bedingungen -
soweit sie nicht ausdrücklich festgelegt sind - gelten nicht.
2.
Stillschweigen
Über alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sowie die Inhalte
aller sich hieraus ergebenen Leistungen wird Stillschweigen vereinbart.
3. Coachingbedingungen
und Mitwirkungspflicht des Kunden
Das
Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten
vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem
Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen,
dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und
bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Kunden
als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur
Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunden geleistet. Wichtige
Voraussetzung für ein erfolgreiches Coaching ist daher die Bereitschaft und
Offenheit des Kunden zur Selbstreflexion und Verhaltensänderung.
Der Coach verpflichtet sich die angewandten Methoden offen zu legen und jeden
Prozessschritt zu erklären, wo erwünscht.
Barzahlung nach jeder Sitzung oder Zahlung mit Rechnung (CHF 30.-zusätzlich)
4. Absage eines
Termins
Vereinbarte Termine sind
grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den
Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich zu
allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Bei Verspätungen steht der
verbleibende Zeitraum zur Verfügung.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist
bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich (Montag: Freitag bis 13.00),
danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.
Es bleibt dem Coach vorbehalten, Gründe anzuerkennen, die ihn zum Verzicht
auf die Begleichung des Honorars für eine Absage innerhalb der letzten zwei
Werktage vor einem Termin bewegen.
5. Kurse und
Seminare Kursdurchführung: Franziska Elsaesser behält sich das Recht vor, bei niedriger Teilnehmerzahl den Kurs abzusagen, zusammenzulegen oder gegen Aufpreis trotzdem durchzuführen. Ebenfalls ist Franziska Elsaesser berechtigt, jederzeit den Kursort zu ändern. Die Teilnehmer werden in jedem Fall darüber informiert. Zahlungen: Die Zahlung der Kursgebühren ist innerhalb 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, mindestens aber 2 Wochen vor Kursbeginn zu tätigen. Teilnehmer welche nicht rechtzeitig einzahlen, können vom Kurs ausgeschlossen werden. Abmeldungen: Die Abmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Da eine Abmeldung mit administrativem Mehraufwand verbunden ist, wird ein Teil des Kursgeldes verrechnet. Der Betrag ist je nach Zeitpunkt der Abmeldung unterschiedlich hoch: Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn: CHF 50.- Bei Abmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes Bei Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn: 70% des Kursgeldes Bei noch späterer Abmeldung 90% des Kursgeldes Bei Abwesenheit vom Kurs ohne vorherige Abmeldung wird in jedem Fall das gesamte Kursgeld geschuldet.
6.
Versicherungsschutz im Coaching sowie bei Kursen und Seminaren Die Versicherung ist Sache der
Teilnehmenden. Der/Die TeilnehmerIn ist für einen ausreichenden
Versicherungsschutz selber zuständig. 7.
Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse Franziska Elsaesser ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching- oder Weiterbildungstermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
8. Copyright
9. Datenschutz
10. Gerichtsstand |
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